Impfung gegen Gürtelrose ist jetzt Kassenleistung
Herpes Zoster, umgangssprachlich Gürtelrose genannt, ist eine Viruserkrankung. Sie tritt hauptsächlich durch einen schmerzhaften, streifenförmigen Hautausschlag mit Blasen auf einer Körperseite in Erscheinung. Der Ausschlag entsteht durch das Übergreifen einer Entzündung auf einen Nerv. Die Körperregion, in der die Bläschen auftreten, hängt vom Versorgungsgebiet des Nervenstranges ab, der von den Viren befallen ist. Voraussetzung ist eine frühere Erkrankung mit Windpocken.
Jeder Dritte erkrankt in seinem Leben an Gürtelrose. Ältere Menschen ab 60 oder Menschen mit geschwächtem Im-munsystem erkranken deutlich häufiger als andere. Sie können sich jedoch durch eine Impfung vor dieser Erkrankung zuverlässig schützen. Bis vor kurzem mussten Sie die Kosten für diese Impfung selber tragen. Seit dem 1. Mai ist die Impfung gegen Gürtelrose für alle gesetzlich Versicherten ab einem Alter von 60 Jahren eine Leistung der Krankenkassen. Sie sind damit der Empfehlung der Ständigen Imfkommission gefolgt. Die Impfserie dafür besteht aus zwei Impfstoffdosen, die intramuskulär im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten verabreicht werden. Die Impfempfehlung basiert auf der Erkenntnis, dass ab dem Alter von 60 das Risiko für schwere Krankheitsverläufe der Gürtelrose (Herpes Zoster) und das Auftreten von anhaltenden Nervenschmerzen zunehmen. Personen, die durch eine entsprechende Grunderkrankung oder Immunschwäche besonders gefährdet sind haben bereits ab dem 50. Lebensjahr Anspruch auf die Impfung. Zu diesen Erkrankungen gehören unter anderem rheumatoide Arthritis, chronisch entzündliche Darmerkrankungen sowie Diabetes mellitus.
Gerne beraten wir Sie hier in der Praxis.
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